Allgemeine Geschäftsbedingungen – ZWEIMETERDESIGN

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der genussmensch. GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Die genussmensch. GmbH handelt unter der Marke ZWEIMETERDESIGN und wird vertreten durch die Geschäftsführer Patric Knorps und Christian Küller (nachfolgend „Agentur“). Sitz der Gesellschaft ist Zum Klosterbusch 8a, 40764 Langenfeld (Rheinland). Die Zweigstelle ZWEIMETERDESIGN befindet sich in der Gasstr. 10–18 (Deltawerk), 42657 Solingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93426 eingetragen.
  2. Die Agentur erbringt Leistungen in Beratung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung für Print, Digital und Live (Messe und Event). Dazu gehören auch Corporate Design, Websites, Suchmaschinenoptimierung und die Produktion von Werbemitteln.
  3. Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt die Agentur nicht ab.
  4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn die Agentur Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend. Sie gelten 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder mit unterschriebenem Angebot) oder wenn die Agentur den Auftrag bestätigt. Erteilt der Kunde einen Auftrag mündlich, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Kostenvoranschläge und Schätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 15 % ab, informiert die Agentur den Kunden rechtzeitig vorab.
  4. Für den Leistungsumfang sind in dieser Reihenfolge maßgeblich: das Angebot, das vom Kunden freigegebene Briefing und diese AGB.

§ 3 Leistungsumfang und Partner

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.
  2. Die Agentur gestaltet im Rahmen des Briefings mit künstlerischem Gestaltungsspielraum. Reklamationen allein aus Gründen des Geschmacks sind ausgeschlossen, soweit die Gestaltung dem Briefing entspricht.
  3. Die Agentur darf Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Partner erbringen lassen, z. B. durch Programmierer, Fotografen, Videografen, Druckereien oder Messebauer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleibt die Agentur gegenüber dem Kunden der verantwortliche Vertragspartner.
  4. Beauftragt die Agentur Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden, stimmt sie dies vorab mit ihm ab. In diesem Fall kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben, die für die Leistung nötig sind, rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.
  2. Der Kunde versichert, dass er alle übergebenen Materialien nutzen darf und dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte. Verletzt er diese Pflicht, stellt er die Agentur von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Die Agentur prüft Inhalte nicht darauf, ob sie wettbewerbs-, marken- oder sonst rechtlich zulässig sind. Weist die Agentur auf erkennbare Bedenken hin, entscheidet der Kunde.
  4. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht und verzögert sich die Leistung dadurch, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 Korrekturen und Änderungswünsche

  1. Sofern das Angebot nichts anderes regelt, sind im vereinbarten Preis [zwei] Korrekturschleifen je Leistungsbestandteil enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden und deren Umsetzung.
  2. Weitere Korrekturen gelten als Zusatzleistung. Das gilt auch für Änderungen, die vom freigegebenen Briefing oder von einem bereits freigegebenen Entwurf abweichen. Zusatzleistungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur oder nach gesondertem Angebot vergütet.
  3. Bevor die Agentur mit einer kostenpflichtigen Zusatzleistung beginnt, weist sie den Kunden darauf hin.

§ 6 Termine und Fristen

  1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde rechtzeitig mitwirkt (§ 4). Gehen Freigaben oder Feedback später als vereinbart ein, verschieben sich die Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung.
  3. Höhere Gewalt verlängert Fristen angemessen. Dasselbe gilt für unvorhersehbare Störungen bei Partnern oder Zulieferern (z. B. Druckereien oder Hosting-Anbietern), die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Agentur informiert den Kunden darüber unverzüglich.

§ 7 Freigabe und Abnahme

  1. Der Kunde prüft Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckvorlagen und Websites vor der Freigabe sorgfältig. Das gilt insbesondere für Text, Rechtschreibung, Zahlen, Kontaktdaten und Bildrechte.
  2. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Inhalte. Für Fehler, die bei der Freigabe erkennbar waren, haftet die Agentur nicht.
  3. Die Abnahme erfolgt durch Erklärung in Textform. Sie gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe unter Angabe wesentlicher Mängel ablehnt. Ebenso gilt sie als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, z. B. den Druck in Auftrag gibt oder die Website veröffentlicht.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen ohne Festpreis rechnet die Agentur nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz ab.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Aufträgen ab [3.000 €] netto oder mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen kann die Agentur [50 %] der Vergütung bei Auftragserteilung verlangen. Weitere Abschläge kann sie entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.
  4. Fremdkosten trägt der Kunde, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Dazu zählen z. B. Druck, Lizenzen für Bilder und Schriften, Hosting, Domains und Messebau. Dasselbe gilt für Reise- und Versandkosten. Für Fremdkosten kann die Agentur Vorkasse verlangen.
  5. Entwürfe und Präsentationen in einer Angebots- oder Pitchphase sind vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für den Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Agentur kann weitere Arbeiten zurückhalten, bis offene Rechnungen bezahlt sind.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Die Arbeiten der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Erreicht eine Arbeit im Einzelfall die erforderliche Schöpfungshöhe nicht, gelten die Regelungen dieses Paragrafen vertraglich.
  2. Der Kunde erhält die Nutzungsrechte, die er für den vertraglich vereinbarten Zweck braucht, in dem im Angebot festgelegten Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich). Ist nichts festgelegt, erhält er ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  3. Für Logos und Corporate-Design-Elemente erhält der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht, sofern das Angebot nichts anderes regelt.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Kunden über, wenn die Vergütung vollständig bezahlt ist. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  5. Für eine Bearbeitung, Weiterentwicklung oder die Übertragung der Rechte an Dritte braucht der Kunde die Zustimmung der Agentur. Nicht verwendete Entwürfe, Varianten und Ideen verbleiben bei der Agentur.
  6. Für Rechte an Fremdmaterial (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

§ 10 Daten, offene Dateien und Archivierung

  1. Die Agentur schuldet das vereinbarte Endprodukt in einem für den Zweck geeigneten Format, z. B. als druckfähiges PDF, in Webformaten oder als Logo-Paket. Offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder Figma-Dateien) schuldet sie nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, und sie werden gesondert vergütet.
  2. Die Agentur archiviert Projektdaten [zwei Jahre] lang nach Abschluss des Projekts. Eine längere Aufbewahrungspflicht besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
  3. Mit der Übergabe der Daten trägt der Kunde die Gefahr für ihren Verlust oder ihre Beschädigung.

§ 11 Druck, Produktion und Live-Umsetzung

  1. Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine finale Druckvorlage oder ein Korrekturmuster zur Freigabe. Mit der Freigabe geht die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit auf den Kunden über.
  2. Folgende Abweichungen sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar:
    • Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druckergebnis
    • produktionsbedingte Toleranzen bei Material, Farbe und Schnitt
    • Über- oder Unterlieferung bis 10 % der Menge
  3. Die Agentur überwacht die Produktion beim Dienstleister (z. B. beim Andruck) nur, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet ist.
  4. Bei Messe- und Eventausstattung ist der Kunde für Genehmigungen, Brandschutzauflagen und Vorgaben des Veranstalters verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt sind.

§ 12 Websites, Hosting, Wartung und SEO

  1. Die Agentur optimiert Websites für die bei der Abnahme aktuellen Versionen gängiger Browser und Endgeräte. Eine Anpassung an spätere Browser-, System- oder Plugin-Updates schuldet sie nur bei gesonderter Beauftragung, z. B. über einen Wartungsvertrag.
  2. Hosting, Domains und E-Mail-Dienste stellen Drittanbieter bereit. Für deren Verfügbarkeit und Leistungen übernimmt die Agentur keine Gewähr. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
  3. Der Kunde ist als Betreiber für den rechtskonformen Betrieb der Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung. Die Agentur setzt die technischen Vorgaben des Kunden um und weist auf erkennbare Lücken hin.
  4. Die Agentur optimiert Inhalte und Technik nach anerkannten SEO-Methoden. Bestimmte Platzierungen, Rankings, Besucherzahlen oder Anfragen kann sie nicht garantieren, weil diese von Suchmaschinenbetreibern und Wettbewerbern abhängen.
  5. Wartungs-, Pflege- und SEO-Betreuungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.

§ 13 Gewährleistung

  1. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform rügen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe. Für Druckerzeugnisse und Waren gilt § 377 HGB.
  2. Bei berechtigten Mängeln darf die Agentur zunächst nacherfüllen, nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 14 und nicht, wenn das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

§ 14 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
  4. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Agentur nur, soweit der Kunde seine Daten regelmäßig und nach dem Stand der Technik gesichert hat.

§ 15 Namensnennung und Referenzen

  1. Die Agentur darf auf den von ihr gestalteten Werbemitteln und Websites in angemessener Form als Urheberin genannt werden, z. B. im Impressum oder im Footer der Website.
  2. Die Agentur darf die für den Kunden erbrachten Leistungen sowie Name und Logo des Kunden zur Eigenwerbung nutzen. Das gilt insbesondere für ihre Website, Social Media, Präsentationen und Wettbewerbe. Vertrauliche Informationen sind davon ausgenommen. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
  3. Von gedruckten Erzeugnissen erhält die Agentur [fünf] Belegexemplare unentgeltlich.

§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
  2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter [Link].
  3. Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das betrifft z. B. die Betreuung von Websites, Formularen oder Newsletter-Systemen.

§ 17 Kündigung und Projektabbruch

  1. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Es wird vermutet, dass der Agentur 5 % der Vergütung zustehen, die auf den noch nicht erbrachten Teil entfällt. Beide Parteien können einen höheren oder niedrigeren Betrag nachweisen.
  2. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate, kann die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten abrechnen.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Solingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur darf auch am Sitz des Kunden klagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026